
Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist international im Mai 2008 in Kraft getreten. In Deutschland gilt die Konvention seit März 2009. Mit der Konvention haben Menschen mit Behinderung das Recht auf Entwicklung und auf eine gleichberechtigte Teilhabe bei allen Entwicklungsprozessen.
Als wichtige Entwicklungsstrategie gelten die Millenniums-Entwicklungsziele, die von der internationalen Gemeinschaft im Jahre 2000 verabschiedet worden sind und Menschen mit Behinderung gleichermaßen einschließen.
Die Ausstellung zeigt auf, wie Menschen mit Behinderung bei der Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele berücksichtigt und Entwicklungsprojekte und –programme unter der Einbeziehung von Menschen mit Behinderung inklusiv gestaltet werden können.
Die Ausstellung ist als Wanderausstellung konzipiert und in verschiedenen Orten bundesweit zu sehen. Begleitet wird sie in der Regel durch eine Eröffnungsveranstaltung.