Behinderung und Entwicklungs­zusammen­arbeit e.V.

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SDG 5 - Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen


Das fünfte Ziel beschreibt die Beendigung von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen weltweit. Dies kommt Frauen mit Beeinträchtigung/Behinderungen besonders zugute, da sie häufig Opfer von Mehrfachdiskriminierung und Gewalt sind. Des Weiteren soll eine effektive Partizipation von Frauen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Bereich gefördert werden. Im vorangegangenen eigenständigen MDG 3 bezog sich die Geschlechtergleichstellung vorrangig auf die Bereiche Bildung, Beschäftigung und die Vertretung in Parlamenten. Darauf aufbauend betont das fünfte nachhaltige Entwicklungsziel die Beendigung aller Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen sowie der Gewalt ihnen gegenüber. Darüber hinaus wird auf die Rolle der Frau innerhalb der Familie, unbezahlte Pflege- und Hausarbeit sowie auf die Bedeutung des Zugangs zu sexuellen und reproduktiven Gesundheitsleistungen hingewiesen.

Das ist das Ziel Nummer 5: Frauen sollen die gleichen Rechte haben wie Männer. Frauen sollen selbst über ihr Leben bestimmen.

In einigen Ländern haben Frauen weniger Rechte als Männer.

Die Männer oder Väter bestimmen über sie.

 

Das soll sich bis zum Jahr 2030 ändern:

Frauen sollen zuhause und bei der Arbeit mitbestimmen können.

Frauen sollen auch Politikerinnen werden können.

 

Oft schlagen Männer ihre Frauen.

Oft missbrauchen Männer die Frauen.

 

Niemand soll geschlagen werden.

Kein Mann und keine Frau.

Das bedeutet Gleich-Berechtigung.

 

Frauen mit Behinderung geht es besonders schlecht.

Das muss sich ändern.

Alle Frauen sollen einen Beruf lernen und arbeiten dürfen.

Alle Frauen sollen eigenes Geld verdienen dürfen.