Ziel 17
Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben füllen
Das Ziel 17 beschäftigt sich mit verschiedenen Aspekten der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele. Verschiedene Unterziele beinhalten Aussagen zur Finanzierung der neuen Agenda. So sollen nationale Ressourcen verstärkt mobilisiert und Kapazitäten erhöht werden, um die Staatseinnahmen zu erhöhen. Weiterhin soll sichergestellt werden, dass die Industrienationen ihre Zusagen einhalten, die Zielvorgabe von 0,7 % des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen.
Des Weiteren soll die Zusammenarbeit und der Austausch im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation zur Förderung von Technologien und der Kapazitätsaufbau verbessert werden. Das globale Handelssystem soll verbessert und auf systemischer internationaler Ebene die politische und institutionelle Kohärenz verbessert werden. Die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung soll ausgebaut und durch Multi-Akteur-Partnerschaften ergänzt werden.
Dieses Ziel beinhaltet aber auch die wichtigen Fragen der Überwachung und Rechenschaftslegung über die Erreichung der Ziele. Darin wird fest vereinbart, dass die Daten zur Messung der Zielerreichung nicht nur nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Ethnizität, Migrationsstatus, sondern auch nach Behinderung aufgeschlüsselt werden und dass die sogenannten Entwicklungsländer durch den Aufbau von Kapazitäten unterstützt werden sollen, solche Daten zu erheben. Diese Unterziele sind für die Überprüfung des Anspruchs, niemanden zurückzulassen, von besonderer Bedeutung.