Behinderung und Entwicklungs­zusammen­arbeit e.V.

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Von den MDGs zur Agenda 2030

Seit der Rio-Konferenz 1992 existiert ein Prozess der nachhaltigen Entwicklung. Anlässlich des 20. Jahrestages der Rio-Konferenz fand im Jahr 2012 die UN-Konferenz für Nachhaltige Entwicklung (Rio+20) unter Beteiligung zahlreicher Staats-und Regierungschefs statt. Die Konferenz erneuerte das politische Bekenntnis zur Umsetzung aller Dimensionen der Nachhaltigkeit und verständigte sich auf die Entwicklung von Nachhaltigkeitszielen. Parallel begannen die Überlegungen zur Agenda, die den MDGs folgen sollte, die bis zum Jahr 2015 terminiert waren. Schnell wurde deutlich, dass es wenig sinnvoll sei, neben der Vereinbarung, Nachhaltigkeitsziele zu entwickeln, parallel Entwicklungsziele zu formulieren, so dass schnell klar wurde, dass eine Agenda entwickelt werden sollte, die die Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsagenda in einer Agenda vereint – der Agenda 2030.

Mit den acht Millenniumsentwicklungszielen (MDGs) hatte sich die Weltgemeinschaft im Jahr 2000 vorgenommen, Armut und Hunger bis zum Jahr 2015 zu halbieren, allen Kindern ein Grundschulbildung zukommen zu lassen, Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, Kindersterblichkeit zu verringern, Gesundheit der Mütter zu verbessern, HIV/Aids und andere Krankheiten zu bekämpfen, zum Schutz der Umwelt beizutragen und eine Globale Partnerschaft für Entwicklung aufzubauen.

Zur UN-Website der Millenniumsziele

Mit den SDG wurden die MDG erweitert und in einen breiteren Zusammenhang gestellt.

Mit den SDG wurden die MDG erweitert und in einen breiteren Zusammenhang gestellt.

Die Agenda 2030

Auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 25. September 2015 wurde in New York die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ mit 17 Nachhaltigkeitszielen (Link zur Agenda 2030) verabschiedet. Sie hat die Form eines Weltzukunftsvertrags und soll helfen, allen Menschen weltweit ein Leben in Würde, den Frieden und die Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen zu ermöglichen. Sie ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.

Die neue Agenda 2030 stellt eine „Nachhaltigkeits-Erklärung“ der Staats- und Regierungschefs dar und umfasst einen Katalog universeller Nachhaltigkeitsziele, der Sustainable Development Goals (SDGs). Diese globalen Ziele gelten nicht nur für die sogenannten Entwicklungs- und Schwellenländern, sondern auch für die Industrienationen und nehmen somit alle Länder in die Pflicht, zu ihrer Umsetzung beizutragen.Die Agenda 2030 vereint alle drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung (ökonomische, ökologische und soziale Entwicklung), die in der Umsetzung gleichermaßen zu berücksichtigen sind. Diese Unteilbarkeit der Agenda und die Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielen sollen zur Lösung drängender globaler Probleme wie dem Klimawandel, Übernutzung der natürlichen Ressourcen, Armut und Ungleichheit beitragen.Gleichzeitig liegt der Agenda ein menschenrechtsbasierter Ansatz zugrunde und sie steht unter dem Anspruch „Niemanden zurückzulassen“ („Leave no on behind“) und tatsächlich alle Menschen, auch besonders benachteiligte Menschen, zu erreichen. Dies schließt Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung in besonderer Weise ein. Dies bedeutet, dass bei der Umsetzung aller 17 Ziele Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung, entweder als Begünstigte oder Aktive zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus werden Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung in sieben Zielen explizit oder als „Personen in verletzlichen Situationen“ erwähnt.  Die Inklusivität der Agenda 2030 stellt für Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung ein Meilenstein dar im Vergleich zu früheren internationalen Entwicklungsinitiativen, wie z.B. den Millenniumsentwicklungszielen, da sie in diesen keine Erwähnung fanden und daher in vielen Entwicklungsprozessen nicht berücksichtigt worden waren.