Behinderung und Entwicklungs­zusammen­arbeit e.V.

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Wege ins Ausland

Wer Interesse an einem Auslandsaufenthalt hat, kann aus verschiedenen Programmen und Formaten auswählen. Wir geben hier einen kurzen Überblick mit Fokus auf staatlich geförderte und inklusive Möglichkeiten.

Für Auslandsaufenthalte bieten sich unterschiedliche Zeitfenster an. Kürzere Aufenthalte können in den Ferien stattfinden, längere häufig während Schule, Studium, Ausbildung oder in Übergangsphasen.

1. Ferien

In den (Sommer-) Ferien sind kürzere Auslandsaufenthalte möglich. Internationale Jugendbegegnungen und Workcamps bieten eine gute Möglichkeit, mal für zwei bis vier Wochen in einen Auslandsaufenthalt reinzu-schnuppern. Die Programme sind staatlich gefördert und darum vergleichsweise kostengünstig. Manche Anbieter haben auch inklusive Angebote.

Internationale Jugendbegegnungen

Hier bearbeiten Jugendliche aus verschiedenen Ländern ein Thema/Projekt und es gibt ein gemeinsames Freizeitprogramm. Übernachtet wird in Gruppenunterkünften wie Jugendherbergen oder Campingplätzen. Es gibt Angebote für junge Menschen zwischen 13 und 30 Jahren.

Workcamps

In Workcamps arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Ländern an einem gemeinnützigen Projekt. Meist sind Workcamps für Interessierte zwischen 18 und 30 Jahren.


2. Während Schule, Ausbildung und Studium

Eine besondere Erfahrung ist es, während der Schule, der Ausbildung oder dem Studium eine Zeit in einem anderen Land zu verbringen und dort zu lernen oder zu arbeiten.

Schulaustausche

Schulaustausche sind kein staatlich gefördertes Programm, aber es gibt einige Organisationen, die auch inklusive Möglichkeiten anbieten.

Ausbildung und Studium

Wer Interesse daran hat, einen Teil der Ausbildung oder des Studiums im Ausland zu verbringen, kann durch "Erasmus+" und "Ausbildung weltweit" unterstützt werden. Beide Programme bieten finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderung.


3. Übergangsphasen

In den Übergangsphasen - also zwischen Schule und Studium oder Ausbildung und Beruf - bietet es sich an, für eine längere Zeit ins Ausland zu gehen. Neben Formaten wie Work and Travel oder Au-pair sind hier Freiwilligen-dienste im Ausland sehr beliebt. Neben den staatlich geregelten Programmen gibt es auch privat organisierte Aufenthalte.

Staatlich geregelte Freiwilligendienste

Bei einem Freiwilligendienst im Ausland engagieren sich Menschen für eine bestimmte Zeit in einem gemeinnützigen Projekt.  Meist dauert ein Freiwilligendienst ein Jahr. Alle staatlich geregelten Programme beinhalten eine pädagogische Begleitung und Seminare vor, während und nach dem Freiwilligendienst. In der Tabelle unten sind die verschiedenen Programme aufgeführt. Das Europäische Solidaritätskorps (ESK) und der entwicklungspolitische Freiwilligendienst "weltwärts" haben besondere Fördermittel für Menschen mit Beeinträchtigung/ Behinderung. Das bedeutet, dass Kosten, die aufgrund einer Beeinträchtigung/Behinderung anfallen (z.B. Rampe, Assistenz), vom Programm übernommen werden.

Privat organisierte Aufenthalte

Au-Pair-Aufenthalte, Work and Travel oder die Mitarbeit in der ökologischen Landwirtschaft (WWOOF - "Worldwide Opportunities on Organic Farms") müssen privat organisiert und finanziert werden. Häufig bieten Agenturen die Programme an. 

Voluntourismus

Unter Voluntourismus versteht man Auslandsaufenthalte, die eine Freiwilligentätigkeit und Urlaub verknüpfen. Diese kommerziellen Angebote werden von Vermittlungsagenturen gemacht. Die Kosten für Vermittlung, Organisation, Flug etc. müssen selbst bezahlt werden. Diese Angebote sind sehr flexibel buchbar. Vor allem kurze Freiwilligentätigkeiten in sozialen Projekten, also zum Beispiel mit Kindern, sind kritisch zu sehen. Diese Angebote verfügen über keine Förderung für die Bedarfe von Menschen mit Beeinträchtigung/ Behinderung.  

Unter diesem Link gibt es mehr Informationen zu Voluntourismus: 

https://www.tourism-watch.de/de/tag/voluntourismus

Ihr Kontakt:

Charlotte Reichardt

Mail: reichardt@bezev.de

Tel: 0201/29 44 12 23


Wege ins Ausland - keine Vorkenntnisse notwendig

Bei diesen Freiwilligendiensten werden Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung meist von den Trägern übernommen. Die Auslandskrankenversicherung enthält in der Regel die Rücktransport-versicherung; die Unfallversicherung die Invalidenversicherung. Bei den Freiwilligendiensten besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld und (Halb-)Waisenrente.

Wege ins Ausland - Vorkenntnisse notwendig