BMZ und Inklusive Entwicklung
BMZ und inklusive Entwicklung
Zur Umsetzung des Qualitätsmerkmals Inklusion hat das BMZ Ende 2023 das neue Menschenrechtskonzept veröffentlicht und hat damit der Inklusion von Menschen mit Behinderungen einen neuen Stellenwert verliehen. bezev gehörte zu den Organisationen, die zum Konsultationsprozess bei der Erarbeitung dieser eingeladen war und konnte sich mit Empfehlungen erfolgreich einbringen.
Inklusive Entwicklung endlich messbar
In Verbindung mit dem Menschenrechtskonzept hat das BMZ im Januar 2024 die Inklusionskennung eingeführt. Damit wird eine lange zivilgesellschaftliche Forderung erfüllt, da erst jetzt festgestellt werden kann, wie die Maßnahmen der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit Menschen mit Behinderungen zugutekommen. Auch bezev hat sich langeZeit für die Einführung dieser Kennung eingesetzt und wird die Umsetzung weiterhin begleiten. Das Menschenrechtskonzept und die Inklusionskennung ist für die Institutionen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit verbindlich. Für deutschen Nichtregierungsorganisationen dienen diese zur Orientierung. Hier geht’s zum Menschenrechtskonzept des BMZ.
Entwicklungsmaßnahmen müssen allen zugute kommen