Institut für inklusive Entwicklung

Inklusionsstrategie

Seit 2013 verfolgt die deutsche Entwicklungspolitik eine Inklusionsstrategie in verschiedenen Handlungsfeldern und durch diverse Maßnahmen, um die Inklusion von Menschen mit Behinderung weltweit in gesellschaftlichen Entwicklungsprozessen zu fördern.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (kurz BMZ) ist eine oberste Behörde die für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (kurz EZ) zuständig ist. Die deutsche Entwicklungspolitik treibt die globale, nachhaltige Entwicklung voran und versucht hierdurch Menschenrechte zu verwirklichen, Hunger und Armut zu bekämpfen, Klimaschutz zu betreiben sowie Bildung und die Geschlechter-Gleichstellung zu fördern. Die deutsche EZ sieht somit die Inklusion und die gleichberechtigte Teilhabe eines jeden Menschen als ein wesentliches Element von gesellschaftlichen Entwicklungsprozessen.

Um den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (kurz UN-BRK) nachzukommen und hier vor allem dem Artikel 32, der sich explizit auf die internationale Zusammenarbeit bezieht, hat das BMZ einen Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen (2013-2015) entwickelt. Der Aktionsplan hatte zum Ziel, eine systematische Verankerung von Inklusion und Barrierefreiheit in der deutschen EZ sicherzustellen. Eine gleichberechtigte Partizipation von Menschen mit Behinderungen wird auf folgenden Ebenen angestrebt: In der Institution BMZ selbst, in der Zusammenarbeit mit den Partnerländern, sowie in den Kooperationen mit anderen Akteuren in der internationalen Zusammenarbeit.

2019 veröffentlichte das BMZ ein Inklusionspapier, das auf dem Aktionsplan aufbaut und diesen weiterentwickelt. Neben der UN-BRK bezieht sich die Inklusionsstrategie von 2019 auch auf die im Jahr 2015 verabschiedete Agenda 2030 der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung. Die Agenda 2030 verfolgt das Leitprinzip „niemanden zurücklassen“ und stellt einen weiteren internationalen Referenzrahmen für die Inklusion und den Schutz aller marginalisierten Menschen dar. Eine inklusive Umsetzung der Agenda 2030, sowie die feste Verankerung der Inklusionsstrategie wird vom BMZ als übersektorale Gesamtaufgabe in ihrer Arbeit verstanden. Mit dem Inklusionspapier von 2019 werden zwei Ansätze maßgeblich angestrebt: das „Disability Mainstreaming“ in bestehenden Strukturen und bei spezifischen Maßnahmen zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Berücksichtigung der Mehrfachdiskriminierung, hier vor allem von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Auch die weltweite, schlechte Datenlage zu Menschen mit Behinderung ist ein wichtiger Punkt, den die deutsche EZ durch ihre Arbeit fokussieren und beheben möchte.  

Das Bild zeigt einen Baum. Seine Äste formen das Wort "Inklusion".

Das Bild zeigt einen Baum. Seine Äste formen das Wort "Inklusion".

Weiterführende Literatur

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in den Jahren 2013 und 2019 Aktionspläne entworfen, die eine Inklusionsstrategie für globale, gesellschaftliche Entwicklungsprozesse beinhalten.

Artikel 32 der UN-BRK - Internationale Zusammenarbeit

Aktionsplan 2013

Inklusionspapier 2019

Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) übernimmt im Auftrag verschiedener Ministerien die Aufgabe, die Technische Zusammenarbeit in der Entwicklungszusammenarbeit umzusetzen. Dabei beschäftigt sie sich auch damit, Menschen mit Behinderung in die Arbeit von Organisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen

Studie – A human rights-based approach to disability in development

Messbarkeit der Praxis zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen in Fluchtkontexten