Institut für inklusive Entwicklung

Monitoring der UN-Behindertenrechtskonvention

Im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention haben sich die Staaten dazu verpflichtet, regelmäßig über die Umsetzung der Konvention zu berichten.

Die UN-BRK ist das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention kurz UN-BRK), das am 13. Dezember 2006 in der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden ist. In Artikel 34 der UN-BRK wird die Gründung eines Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung festgelegt. Der daraufhin eingerichtete Ausschuss (Commitee on the Rights of Persons with Disabilities, OHCHR) beobachtet die Umsetzung des Übereinkommens in den Vertragsstaaten. Er besteht aus 18 unabhängigen Expert*innen (mit Behinderungen), die sich zwei Mal im Jahr treffen. Hier berät der Ausschuss über die Umsetzung der Konvention in ausgewählten Vertragsstaaten. Darüber hinaus prüft der Ausschuss Individualbeschwerden und gibt allgemeine Stellungnahmen oder Empfehlungen zur Umsetzung der UN-BRK ab.

Mit der Ratifizierung der UN-BRK sind die Vertragsstaaten in regelmäßigen Abständen dazu verpflichtet, einen umfassenden Bericht über die Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention dem Ausschuss vorzulegen. Neben diesen Staatenberichten reichen auch zivilgesellschaftliche Organisationen, Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen und die unabhängige Monitoring-Stelle Parallelberichte ein, die der Ausschuss ebenfalls berücksichtigt.
Im Jahr 2015 und 2018 hat der Ausschuss die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland geprüft. Hierfür wird der Bundesregierung eine Frageliste (List of Issues) ausgehändigt. Anschließend folgt ein konstruktiver Dialog zwischen dem Ausschuss und dem Staat, bei dem Stellungnahmen zum Staatenbericht eingeholt werden. Die „Abschließenden Bemerkungen“ decken Probleme bei der Umsetzung auf, formulieren Kritikpunkte und Empfehlungen. Daraufhin sind Bund, Länder und Kommunen angewiesen, die geforderten Änderungen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich umzusetzen. Abschließend muss der Staat erneut, unter Berücksichtigung der Empfehlungen, den Stand der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderung wiedergeben.

Neben dem Ausschuss sind die unterzeichnenden Staaten nach Artikel 33 Abs. 2 der UN-BRK dazu verpflichtet eine unabhängige Monitoring-Stelle einzurichten. In Deutschland wurde hierfür das Institut für Menschenrechte berufen. Die Monitoring-Stelle prüft, ob Deutschland die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung fördert und überwacht die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland. Eine wichtige Aufgabe der Monitoring-Stelle ist die Veröffentlichung des unabhängigen Parallelbericht während dem Staatenüberprüfungsverfahren.

Die UN-Behindertenrechtskonvention soll von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden.

Die UN-Behindertenrechtskonvention soll von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden.

Weiterführende Literatur

Staatenberichtsverfahren

Durch das Staatenberichtsverfahren erhält der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung von den Vertragsstaaten Auskunft darüber, wie die Umsetzung der UN-BRK verläuft.

Allgemeine Informationen

Richtlinien zum Staatenberichtsverfahren

Staatenberichtsverfahren Deutschland

Deutschland musste schon zwei Mal die Prüfung des Staatenberichtsverfahrens durchlaufen.  

2. Staatenprüfung 2018-2021

Abschließende Bemerkungen des Ausschusses zur ersten Staatenprüfung 2011-2015

Parallelberichte

Neben dem Staatenberichten der Vertragsstaaten werden auch Parallelberichte von der unabhängigen Monitoring-Stelle, Selbstorganisationen und Vereinen eingereicht. 

Parallelbericht 2015 – Institut für Menschenrechte

Parallelbericht 2015 – Institut für Menschenrechte – Leichte Sprache

Schattenübersetzung 3. Auflage 2018 – Netzwerk Artikel 3 e.V.

Parallelbericht 2013 – BRK-Allianz

Parallelbericht 2018 – Initiativgruppe Parallelgruppe Ziffer 36

Monitoring-Stelle

Das Institut für Menschenrechte wurde in Deutschland zur unabhängigen Monitoring-Stelle für die UN-BRK berufen.

Über die Monitoring-Stelle