Menschenrechte und Inklusion
Die Inklusion von Menschen mit Behinderung ist eine Menschenrechtsfrage. Spätestens seit der Verabschiedung des "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006 gilt es, die Rechte von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen und ihre Inklusion in allen Teilen der Gesellschaft voranzutreiben.

"Man, Woman, Human", so lautet der Aufruf auf dem Bild.