Akteure
Die Vereinten Nationen haben am 13. Dezember 2006 das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention kurz UN-BRK) in ihrer Generalversammlung verabschiedet. Die Vertragsstaaten müssen nun dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte wahrnehmen können. Dies wird auf internationaler Ebene unter anderem durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung gewährleistet.
Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung
10 Jahre UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Eine Person steht in der Mitte des Bildes. Von ihr gehen Kreise aus.
Weitere Akteure
Die UN-BRK sieht in Artikel 33 drei offizielle Stellen vor, die die Vertragsstaaten zur Umsetzung der UN-BRK verpflichtend einführen müssen: Eine staatliche Koordinierungsstelle, eine unabhängige Monitoring-Stelle und eine staatliche Anlaufstelle.
Die staatliche Anlaufstelle (Focal Point) wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelt. Die Stelle ist dafür zuständig, dass alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Konvention bearbeitet werden. Das BMAS übernimmt Steuerungsprozesse und vernetzt staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure. Darüber hinaus bewirbt sie die Einführung eigener Aktionspläne auf Länderebene und in den Kommunen und Verbänden.
BMAS und die UN-BRK
2021 hat das BMAS einen Statusbericht zur Umsetzung der UN-BRK veröffentlicht:
Anlaufstellen der Länder
Auch die Länder verfügen über Staatliche Anlaufstellen, die die Umsetzung der UN-BRK auf Landesebene steuern. Sie sind meist bei den Arbeits- und Sozialministerien der Bundesländer angesiedelt.
Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe
Aktionspläne von Landkreisen, Kommunen und Städten
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Die staatliche Koordinierungsstelle ist bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt. Als Gremium der Koordinierungsstelle wurde ein Inklusionsbeirat eingerichtet.
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Monitoring-Stelle
In Deutschland wurde als unabhängige Monitoring-Stelle der UN-BRK das Institut für Menschenrechte berufen. Die Monitoring-Stelle prüft, ob Deutschland die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung fördert und überwacht die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland.