Inklusive Bildung
Im Rahmen der 17 Nachhaltigkeitsziele hat sich die Staatengemeinschaft mit dem vierten Ziel (SDG 4) verpflichtet, eine inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung sowie Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle zu fördern. Neben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist die Agenda ein weiterer wichtiger Meilenstein für die Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit. Nichtsdestotrotz bleibt vielen Kindern und Jugendlichen mit Behinderung die Verwirklichung ihres Rechts auf Bildung verwehrt. Dabei ist sie Voraussetzung für ein friedliches und soziales Miteinander.
Die Forderung nach inklusiver Bildung als integraler Bestandteil der Agenda 2030 bezieht sich auf alle Bildungsbereiche. Dazu gehören die frühkindliche, schulische, berufliche/universitäre Bildung sowie das lebenslange Lernen. Ein weiterer Bildungsbereich ist der Bildungsansatz Bildung für nachhaltige Entwicklung/Globale Entwicklung (BNE). All diese Bildungsbereiche werden auch im Unterthema "Inklusive Bildung" berücksichtigt.

Ein Mensch fährt in seinem Rollstuhl, dessen Räder wie ein Globus aussehen, und trägt einen Absolventenhut.