Klimawandel und Menschen mit Behinderungen
Der Klimawandel zählt zu den größten globalen Herausforderungen unserer Zeit und bedroht die Lebensgrundlagen von Millionen Menschen weltweit. Menschen mit Behinderungen sind dabei besonders stark betroffen – sie sind häufiger von Armut, eingeschränktem Zugang zu Gesundheitsversorgung, Notfallhilfe und Klimaanpassungsmaßnahmen betroffen. Die Staatengemeinschaft hat sich im Rahmen der Agenda 2030 und der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verpflichtet, niemanden zurückzulassen („Leave no one behind“). Diese Verpflichtung schließt den Anspruch ein, Klimaschutz- und Anpassungsstrategien inklusiv zu gestalten und die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch in der Klima- und Umweltpolitik umzusetzen.
Trotz dieser internationalen Zusagen bleiben Menschen mit Behinderungen in der Klima- und Entwicklungszusammenarbeit häufig unzureichend berücksichtigt. Dabei ist ihre aktive Einbeziehung entscheidend, um gerechte und wirksame Lösungen zu entwickeln. Inklusive Klimapolitik bedeutet, dass Betroffene an Entscheidungsprozessen beteiligt werden, Katastrophenvorsorge barrierefrei gestaltet ist und Anpassungsmaßnahmen die unterschiedlichen Bedarfe aller Menschen berücksichtigen.
Die Verbindung von Klimagerechtigkeit und Inklusion ist ein zentraler Bestandteil einer nachhaltigen globalen Entwicklung. Das Unterthema „Klimawandel und Menschen mit Behinderung“ greift diese Zusammenhänge auf, verweist auf relevante politische Prozesse und präsentiert Beispiele, Forschungsergebnisse und Handlungsempfehlungen, wie Inklusion in Klimaschutz und Entwicklungszusammenarbeit verwirklicht werden kann.