Behinderung und Entwicklungs­zusammen­arbeit e.V.

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Die Agenda 2030

Am 25. September wurde auf der UN-Generalversammlung die 2030-Agenda beschlossen, ein Aktionsplan für die Menschen, den Planeten und den Wohlstand. Zusammen mit der Agenda wurden gleichzeitig 17 Nachhaltigkeitsziele, die „Sustainable Development Goals (SDGs)“, beschlossen, mit denen bis zum Jahr 2030 die wichtigsten Herausforderungen für die Menschheit im Bereich Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt angegangen werden.

Erst auf den zweiten Blick wird eine weitere entscheidende Neuerung an diesen Zielen deutlich: Sie beschäftigen sich erstmals mit dem Thema Inklusion. Etwa bei dem Ziel „Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern“ oder beispielsweise im Ziel „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten“ finden nun auch Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung Berücksichtigung.

Organisationen wie bezev haben lange um Aufnahme der Inklusion in die weltweiten Nachhaltigkeitsziele gekämpft und wir werten es als großen Erfolg, dass Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung explizit Aufnahme in die 2030-Agenda gefunden haben. Gleichzeitig ist dies aber auch als Etappensieg zu werten: Mit der Umsetzung der Agenda und ihrer Ziele insbesondere, sind große Herausforderungen verbunden – für unsere Gesellschaft hier in Deutschland und für alle Menschen weltweit.

Video-Kampagne: Inklusiv ist nachhaltig!

Ein weiter Weg bis 2030. Aber er kann nur inklusiv gegangen werden.

Du möchtest erfahren, warum die Nachhaltigkeitsziele inklusiv umgesetzt werden müssen? Wir haben mindestens 17 Gründe für dich!

Monitoring und Überprüfung

Bei allen SDG ist der Aspekt der Inklusion von vornherein mitzudenken und zu planen.

Damit die Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele auch überprüfbar gemacht werden kann, hat ein vom Generalsekretär der Vereinten Nationen eigens eingerichtetes Gremium einen Vorschlag für Indikatoren entwickelt.

Nationale Nachhaltigkeitsstrategie

Die Entwicklung der Landwirtschaft ist ein Schlüssel bei der Bekämpfung des Hungers.

Die Agenda 2030 enthält zwar globale Ziele – diese sind aber jeweils auf nationaler Ebene umzusetzen und liegen in der Verantwortung jeder Regierung. So ist auch die Bundesregierung für die Umsetzung durch die nationale Politik verantwortlich.

Von den MDGs zur Agenda 2030

Mit den SDG wurden die MDG erweitert und in einen breiteren Zusammenhang gestellt.

Seit der Rio-Konferenz 1992 existiert ein Prozess der nachhaltigen Entwicklung. Anlässlich des 20. Jahrestages der Rio-Konferenz fand im Jahr 2012 die UN-Konferenz für Nachhaltige Entwicklung (Rio+20) unter Beteiligung zahlreicher Staats-und Regierungschefs statt. Die Konferenz erneuerte das politische Bekenntnis zur Umsetzung aller Dimensionen der Nachhaltigkeit und verständigte sich auf die Entwicklung von Nachhaltigkeitszielen. Parallel begannen die Überlegungen zur Agenda, die den MDGs folgen sollte, die bis zum Jahr 2015 terminiert waren. Schnell wurde deutlich, dass es wenig sinnvoll sei, neben der Vereinbarung, Nachhaltigkeitsziele zu entwickeln, parallel Entwicklungsziele zu formulieren, so dass schnell klar wurde, dass eine Agenda entwickelt werden sollte, die die Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsagenda in einer Agenda vereint – der Agenda 2030.