Fortbildungsreihe: Entwicklungsvorhaben inklusiv und menschenrechtsbasiert umsetzen
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) sichert Menschen mit Behinderung seit 2008 eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu. Dies gilt nicht nur für Deutschland, sondern auch für die internationale Zusammenarbeit. Artikel 32 der UN-BRK verpflichtet zu einer inklusiven Gestaltung der Entwicklungszusammenarbeit. Das Fortbildungsprogramm befasst sich mit dem Menschenrecht „Inklusion“ und geht detailliert auf zentrale Prinzipien der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Die Berücksichtigung dieser Prinzipien sind für eine Gestaltung und Umsetzung inklusiver Vorhaben in der Entwicklungszusammenarbeit handlungsleitend. Mit diesen Prinzipien können Entwicklungsvorhaben so gestaltet werden, dass sie zu einer gleichberechtigten Teilhabe in der Gesellschaft führen und zu einem Empowerment-Prozess von Menschen mit Behinderung beitragen.
In jedem Seminar soll dabei geklärt werden, was unter dem jeweiligen Prinzip zu verstehen ist und wie eine Berücksichtigung in Projekte und Programme der Entwicklungszusammenarbeit eingepflegt werden kann.
Termine:
- 13. Oktober 2023: Gleichberechtigung von Männern und Frauen mit Behinderung & Achtung und Akzeptanz von Verschiedenheit
- 3. November 2023: Barrierefreiheit & Partizipation von Menschen mit Behinderung
- 24. November 2023: Selbstbestimmt leben und Leben in der Gemeinschaft & Daten und Wirkungsmessung in inklusiven Projekten
Uhrzeit: Jeweils 11 bis 13 Uhr
Weitere Informationen: Die Online-Seminare finden über Zoom statt. Der Link wird Ihnen ein paar Tage vor der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
Anmeldeschluss: Jeweils eine Woche vor Seminarbeginn
Teilnahmebeitrag: Die Teilnahmegebühr pro Seminar beträgt 30 €. Eine Rechnung über den Teilnahmebeitrag wird Ihnen nach der Veranstaltung zugestellt.
Hinweis: Die Angaben mit Sternchen * sind Pflichtfelder.
Das Bild zeigt einen Baum. Seine Äste formen das Wort "Inklusion".