Behinderung und Entwicklungs­zusammen­arbeit e.V.

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Inklusion

Jeder Mensch ist von Anfang an einzigartig und bleibt es sein Leben lang. Wir werden unterschiedlich groß, manche von uns sind kreativ, handwerklich mehr oder weniger geschickt. Diese Vielfalt ist normal. Oder- was ist schon normal?

Häufig wird Andersartigkeit negativ bewertet, wer beispielsweise durch eine körperliche oder psychische Besonderheit von der Norm abweicht, bekommt das von klein auf zu spüren. Der Blick unserer Gesellschaft und ihrer Institutionen ist stark auf die Defizite eines Menschen ausgerichtet und weniger auf Gemeinsamkeiten oder auf das, was jede*r Einzelne kann.

Dem gegenüber steht das Ideal einer Gesellschaft für alle, die den Menschen in den Vordergrund stellt und seine selbstverständliche Zugehörigkeit zur Gemeinschaft.

Mit der seit Mai 2008 gültigen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wird das Recht auf Entwicklung und Teilhabe völkerrechtlich verbindlich garantiert. Diese Konvention stellt deshalb für Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung weltweit einen Meilenstein dar. Die Konvention stellt klar, dass Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung von Anfang an mitten in die Gesellschaft gehören und Teilhabe ein Menschenrecht ist, also kein Akt der Fürsorge oder Gnade.

bezev setzt sich für Inklusion weltweit ein und engagiert sich für eine gerechte, soziale und nachhaltige Welt, in der alle Menschen die gleichen Entwicklungs- und Teilhabechancen haben. 
Inklusiv ist nachhaltig. Die Weltbevölkerung wird stetig älter und die Zahl der älteren Menschen nimmt zu. Auch diese sind auf eine barrierefreie und inklusive Umwelt angewiesen. Inklusion ist also ein zukunftsweisendes Konzept, dass für alle Menschen komfortabel ist und alle miteinschließt.

  UN-Behindertenrechtskonvention - 3 MB
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung / Convention of the United Nations on the rights of persons with disabilities

Seit 2008 ist die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung geltendes Völkerrecht.

Seit 2008 ist die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung geltendes Völkerrecht.