Institut für inklusive Entwicklung

Menschenrechte und Inklusion

Das Oberthema "Menschenrechte und Inklusion" befasst sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und ihrem Monitoring. Außerdem werden Akteure aus dem Bereich vorgestellt.

Die Inklusion von Menschen mit Behinderung ist eine Menschenrechtsfrage. Spätestens seit der Verabschiedung des "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006 gilt es, die Rechte von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen und ihre Inklusion in allen Teilen der Gesellschaft voranzutreiben.

"Man, Woman, Human", so lautet der Aufruf auf dem Bild.

"Man, Woman, Human", so lautet der Aufruf auf dem Bild.

UN-Behindertenrechtskonvention

Seit 2008 ist die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung geltendes Völkerrecht.

Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention geltendes Recht in Deutschland. So sollen Menschen mit Behinderungen ihre Rechte wahrnehmen können.

Monitoring der UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention soll von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden.

Im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention haben sich die Staaten dazu verpflichtet, regelmäßig über die Umsetzung der Konvention zu berichten.

Akteure

Eine Person steht in der Mitte des Bildes. Von ihr gehen Kreise aus.

Um die Rechte der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, wurden staatliche Akteure auf nationaler und internationaler Ebene eingeführt. Hinzukommen zivilgesellschaftliche Akteure, die sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzen.