Institut für inklusive Entwicklung

Akteure

Um die Rechte der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, wurden staatliche Akteure auf nationaler und internationaler Ebene eingeführt. Hinzukommen zivilgesellschaftliche Akteure, die sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzen.

Die Vereinten Nationen haben am 13. Dezember 2006 das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention kurz UN-BRK) in ihrer Generalversammlung verabschiedet. Die Vertragsstaaten müssen nun dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte wahrnehmen können. Dies wird auf internationaler Ebene unter anderem durch den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung gewährleistet.

Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung

10 Jahre UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Eine Person steht in der Mitte des Bildes. Von ihr gehen Kreise aus.

Eine Person steht in der Mitte des Bildes. Von ihr gehen Kreise aus.

Weitere Akteure

Die UN-BRK sieht in Artikel 33 drei offizielle Stellen vor, die die Vertragsstaaten zur Umsetzung der UN-BRK verpflichtend einführen müssen: Eine staatliche Koordinierungsstelle, eine unabhängige Monitoring-Stelle und eine staatliche Anlaufstelle.

Die staatliche Anlaufstelle (Focal Point) wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelt. Die Stelle ist dafür zuständig, dass alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Konvention bearbeitet werden. Das BMAS übernimmt Steuerungsprozesse und vernetzt staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure. Darüber hinaus bewirbt sie die Einführung eigener Aktionspläne auf Länderebene und in den Kommunen und Verbänden. 

BMAS und die UN-BRK

2021 hat das BMAS einen Statusbericht zur Umsetzung der UN-BRK veröffentlicht:

Statusbericht

BMAS Teilhabe und Inklusion

Anlaufstellen der Länder

Auch die Länder verfügen über Staatliche Anlaufstellen, die die Umsetzung der UN-BRK auf Landesebene steuern. Sie sind meist bei den Arbeits- und Sozialministerien der Bundesländer angesiedelt.

Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe

Aktionspläne von Landkreisen, Kommunen und Städten

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Die staatliche Koordinierungsstelle ist bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt. Als Gremium der Koordinierungsstelle wurde ein Inklusionsbeirat eingerichtet.

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Inklusionsbeirat

Monitoring-Stelle

In Deutschland wurde als unabhängige Monitoring-Stelle der UN-BRK das Institut für Menschenrechte berufen. Die Monitoring-Stelle prüft, ob Deutschland die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung fördert und überwacht die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland.

Über die Monitoring-Stelle